Entsprechend neuer Bestimmungen des Japanischen Zolls müssen alle Reisenden nach Japan bei der Einreise eine Zollerklärung bei den kontrollierenden Zollbeamten abgeben.
Sollte ein Passagier die keine Zollerklärung abgeben, wird das Gepäck beim Zoll inspiziert oder die Einreise des Passagiergepäcks nach Japan kann verweigert werden.
Genaue Informationen zu den Zollbestimmungen und dem Verfahren können Sie auf den deutschsprachigen Seiten der Japanischen Botschaft in Deutschland oder auf der englischsprachigen Seite des Japanischen Zolls einsehen.
Die Zollerklärung können Sie hier einsehen und herunterladen. Das Originaldokument erhalten Sie vor Ihrer Einreise and Bord von ANA, wo Sie es in Ruhe ausfüllen können.
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