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Die Auswirkungen der Rohölpreiserhöhungen
 
Nach wie vor sind die Rohölpreise bereits seit längerem auf Grund verschiedener Faktoren auf sehr hohem Niveau. Daher sieht ANA sich wegen der drastischen Verteuerung von Flugbenzin (Kerosin) gezwungen, diese erheblichen Mehrkosten teilweise in Form des Treibstoffzuschlags zu kompensieren und sich damit der allgemeinen Marktsituation anzupassen.

Der Kerosinpreis wird regelmäßig von uns analysiert, um den Treibstoffzuschlag entsprechend anpassen oder komplett aufheben zu können. (Nähere Details finden Sie hier.)

 
Zuschlagsregelung für Tickets die am/nach 1. April 2008 ausgestellt werden:
 
Zuschläge pro Flugsektor und Person von/nach:
Europa, Nord-Amerika und dem Mittleren Osten:
US $ 180
Hawaii, Thailand, Singapur, Malaysia und Indien:
US $ 126
Taiwan (*1) , Hongkong (*2) , Guam und Vietnam:
US $ 72
China
US $ 59
Korea
US $ 23
(*1) Für Reisen ab Taiwan wird ein Zuschlag von US $ 22,50 erhoben. (Vorbehaltlich der notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.)
(*2) Für Reisen ab Hongkong wird ein Zuschlag von US $ 15,70, bzw. bei Kauf in Hongkong von HK $ 123 erhoben. (Vorbehaltlich der notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.)
 

Tarif-Bedingungen:

Der Treibstoffzuschlag in US-Dollar wird, dem Wechselkurs entsprechend, in den Euro-Betrag umgerechnet.

(1) Für alle Tarife und Passagiere wird der volle Zuschlag berechnet. Auch für Kleinkinder-, Kinder- und Jugendtarife, sowie für AMC Prämienflüge wird der volle Treibstoffzuschlag erhoben.
(2) Die Bedingungen des jeweiligen Tarifs bleiben unberührt.
(3) Bei Rückerstattung von Tickets oder von Teilstrecken (sofern Tarif bedingt möglich), wird der Treibstoffzuschlag für die ungenutzten Strecken voll erstattet.
(4) Die Höhe des Treibstoffszuschlags kann sich auf Grund von Behördenvorgaben oder -genehmigungen gegebenenfalls ohne vorherige Ankündigung ändern.
(5) Anpassungen des Treibstoffzuschlags nach Ticketausstellung aber vor Reiseantritt:

  1. Sofern Tickets nicht umgebucht (*) werden, wird der Treibstoffzuschlag nicht angepasst.
  2. Bei Umbuchung (*) der ersten internationalen Strecke des Tickets wird der bei Ausstellung des Tickets erhobene Kerosinzuschlag dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Zuschlag angepasst.
  3. Bei Umbuchung (*) eines der nachfolgenden Sektoren wird der Treibstoffzuschlag nicht angepasst.

(*) Als Umbuchungen gelten hierbei Änderungen bezüglich des Reiseverlaufs, des Abflugsdatums bei gleicher Flugnummer, der Flugnummer mit gleichem Reiseverlauf und Buchung eines konkreten Flugs für ein AMC-Prämienticket, das zunächst ohne Flugdatum ausgestellt wurde.
Beispiel: Änderung der ersten internationalen Flugstrecke
+ Änderung des Abflugdatums für den Flug NH915 Tokio – Bangkok vom 25. März auf den 05. April.
+ Änderung der Flugnummer NH915 auf NH953 für die Strecke Tokio – Bangkok am gleichen Tag.
+ Reservierung des Fluges NH915 Tokio – Bangkok für den 05. April für ein Ticket, das zuvor ohne Flugdatum ausgestellt wurde.

Wir bedanken uns bei unseren Fluggästen für das entgegengebrachte Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

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