|
|
|
|
| Die Auswirkungen der Rohölpreiserhöhungen |
| |
| Nach wie vor sind die Rohölpreise bereits seit längerem auf Grund
verschiedener Faktoren auf sehr hohem Niveau. Daher sieht ANA sich wegen der
drastischen Verteuerung von Flugbenzin (Kerosin) gezwungen, diese erheblichen
Mehrkosten teilweise in Form des Treibstoffzuschlags zu kompensieren und sich
damit der allgemeinen Marktsituation anzupassen.
Der Kerosinpreis wird regelmäßig von uns analysiert, um den Treibstoffzuschlag
entsprechend anpassen oder komplett aufheben zu können. (Nähere Details
finden Sie hier.) |
| |
| Zuschlagsregelung für Tickets die am/nach 1. April 2008 ausgestellt werden: |
| |
| Zuschläge pro Flugsektor und Person von/nach: |
| Europa, Nord-Amerika und dem Mittleren Osten: |
US $ 180 |
| Hawaii, Thailand, Singapur, Malaysia und Indien: |
US $ 126 |
| Taiwan (*1) , Hongkong (*2) , Guam und Vietnam: |
US $ 72 |
| China |
US $ 59 |
| Korea |
US $ 23 |
|
(*1) Für Reisen ab Taiwan wird ein Zuschlag von US $ 22,50 erhoben. (Vorbehaltlich der notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.)
(*2) Für Reisen ab Hongkong wird ein Zuschlag von US $ 15,70, bzw. bei Kauf in Hongkong von HK $ 123 erhoben. (Vorbehaltlich der notwendigen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden.)
|
| |
Tarif-Bedingungen:
Der Treibstoffzuschlag in US-Dollar wird, dem Wechselkurs entsprechend, in den
Euro-Betrag umgerechnet.
(1) Für alle Tarife und Passagiere wird der volle Zuschlag berechnet. Auch für Kleinkinder-, Kinder- und Jugendtarife, sowie für AMC Prämienflüge wird der volle Treibstoffzuschlag erhoben.
(2) Die Bedingungen des jeweiligen Tarifs bleiben unberührt.
(3) Bei Rückerstattung von Tickets oder von Teilstrecken (sofern Tarif bedingt
möglich), wird der Treibstoffzuschlag für die ungenutzten Strecken
voll erstattet.
(4) Die Höhe des Treibstoffszuschlags kann sich auf Grund von Behördenvorgaben
oder -genehmigungen gegebenenfalls ohne vorherige Ankündigung ändern.
(5) Anpassungen des Treibstoffzuschlags nach Ticketausstellung aber vor Reiseantritt:
- Sofern Tickets nicht umgebucht (*) werden, wird der Treibstoffzuschlag nicht
angepasst.
- Bei Umbuchung (*) der ersten internationalen Strecke des Tickets wird der
bei Ausstellung des Tickets erhobene Kerosinzuschlag dem zum Zeitpunkt der Änderung
gültigen Zuschlag angepasst.
- Bei Umbuchung (*) eines der nachfolgenden Sektoren wird der Treibstoffzuschlag
nicht angepasst.
(*) Als Umbuchungen gelten hierbei Änderungen bezüglich des Reiseverlaufs,
des Abflugsdatums bei gleicher Flugnummer, der Flugnummer mit gleichem Reiseverlauf
und Buchung eines konkreten Flugs für ein AMC-Prämienticket, das zunächst
ohne Flugdatum ausgestellt wurde.
Beispiel: Änderung der ersten internationalen Flugstrecke
+ Änderung des Abflugdatums für den Flug NH915 Tokio – Bangkok
vom 25. März auf den 05. April.
+ Änderung der Flugnummer NH915 auf NH953 für die Strecke Tokio – Bangkok
am gleichen Tag.
+ Reservierung des Fluges NH915 Tokio – Bangkok für den 05. April für
ein Ticket, das zuvor ohne Flugdatum ausgestellt wurde.
Wir bedanken uns bei unseren Fluggästen für das entgegengebrachte Verständnis
für diese notwendigen Maßnahmen. |
|
|